Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen
Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt. Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher
betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch geprüfte
Kontrolleure kontrolliert werden müssen. Für den Zustand der Gas-Installationen sind die Besitzer der Wohnmobile, Camper,
Wohnwagen oder Grills verantwortlich.
Durch den Artikel 32c VUV ist die Basis gelegt für die Konkretisierung der Regeln der Technik durch die darauf abstützende
EKAS-Richtlinien 6517 über Flüssiggas. Diese Richtlinie wird in Kürze zur letzten Anhörung vor Inkraftsetzung freigegeben.
Wie bisher umfasst der Geltungsbereich auch Aspekte der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes, des Umweltschutzes und der
Sicherheit bei der Verwendung von Gasgeräten.
1. Braucht es eine Gaskontrolle?
Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, kommt es doch immer wieder zu schweren Zwischenfällen.
Flüssiggasanlagen sind weit verbreitet und vor allem bei Campern und Grillfesten beliebt. In Deutschland gilt bereits
seit Jahren, dass alle 2 Jahre eine Gasprüfung gemacht werden muss. Regelmässige Gaskontrollen schützen nicht nur die
Benutzer des Wohnmobils oder Wohnwagens, sondern auch die Nachbarn auf dem Campingplatz. Regelmässige Kontrollen sind
somit auch im Interesse der Allgemeinheit. Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobile, aber auch der teils häufigen
Benutzung im Bereich Dauercamping ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren sinnvoll.
Weitere Informationen zur Gaskontrolle von Wohnmobilen und Caravans
2. Wer darf eine Gaskontrolle machen?
In der Schweiz konnte bisher jeder eine Gasprüfung anbieten. Dies führte dazu, dass in der Schweiz leider eine hohe
Anzahl an nicht professionell ausgeführten Kontrollen festgestellt wurden. Aktuell sind Bestrebungen im Gang, die Grundlagen
zu schaffen, dass künftig in der Schweiz nur noch qualifizierte Personen eine Gaskontrolle an Wohnmobilen, Campern und
Caravans vornehmen dürfen
(Arbeitskreis Flüssiggas).
Dies ist aber bis heute noch nicht gegeben
(Stand 6. 2015). Wir empfehlen Ihnen darum aktuell, Ihren Wohnwagen oder Ihr Reisemobil durch einen Gaskontrolleur von
caravaningsuisse prüfen zu lassen, da diese über vertiefte Kenntnisse im Bereich der in Wohnmobilen und Caravans eingebauten
Gasverbraucher wie Heizung, Boiler oder Kocher verfügen.
Gaskontrolle für Wohnmobile und Wohnwagen
3. Was beinhaltet die Gaskontrolle?
Bei der Gasprüfung für Wohnmobile, Caravans und Camper werden die Aufstellung der Gasflaschen, der Druckregler, das
Verteilernetz, die Schläuche, Absperreinrichtungen, der Kocher, der Kühlschrank, der Boiler, die Heizung und die
Lüftungsöffnungen kontrolliert. Je nach Kompetenz des Kontrolleurs erledigt er gleichzeitig auch Servicearbeiten an den
Geräten, die das problemlose Funktionieren der ganzen Anlage inklusive Verbrauchern sicherstellen.
4. Wie lange dauert eine Gaskontrolle?
Dies hängt stark von der Anzahl der im Fahrzeug eingebauten Geräte sowie der Einbausituation ab. Wichtig ist hier, dass
der Kontrolleur einfachen Zugang zu den Geräten und Leitungen hat und dass die Anlage vor Prüfungsbeginn funktionsbereit
ist. Gehen Sie im Schnitt bei 3 Verbrauchsgeräten von einer Prüfdauer von 45 Minuten aus. Wo mehr Geräte angeschlossen
sind erhöht sich der Zeitaufwand für die Gaskontrolle im Wohnwagen oder Wohnmobil.
5. Was kostet eine Gaskontrolle?
Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Einzelabnahme oder eine Gruppenabnahme auf einem Campingplatz oder eine
Kontrolle direkt in der Werkstatt des Caravan- oder Wohnmobil-Fachhändlers handelt. Korrekt ist die Abrechnung nach
Zeitaufwand. Die Abrechnung per Pauschale führt leider häufig zu abgekürzten Kontrollen, was der Sicherheit nicht dienlich
ist. Es ist auch sinnvoll, bereits im Vorfeld mit dem Kontrolleur zu klären, was allfällige Service- Instandhaltungs- und
Mängelreparaturen kosten. So müssen etwa in regelmässigen Zeitabständen die Schläuche erneuert werden. Es ist darum
Augenwischerei, wenn die Kontrolle zu tiefer Pauschale angeboten wird, dafür etwa der Austausch der Schläuche zu hoch
verrechnet wird.