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Gaskontrolle in Reisemobilen

Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt. Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch geprüfte Kontrolleure kontrolliert werden müssen. Für den Zustand der Gas-Installationen sind die Besitzer der Wohnmobile, Camper, Wohnwagen oder Grills verantwortlich.

Dank regelmässiger Gaskontrolle ist man im Wohnmobil und Wohnwagen sicher und unabhängig.
Dank regelmässiger Gaskontrolle ist man im Wohnmobil und Wohnwagen sicher und unabhängig.

Durch den Artikel 32c VUV ist die Basis gelegt für die Konkretisierung der Regeln der Technik durch die darauf abstützende EKAS-Richtlinien 6517 über Flüssiggas. Diese Richtlinie wird in Kürze zur letzten Anhörung vor Inkraftsetzung freigegeben. Wie bisher umfasst der Geltungsbereich auch Aspekte der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Sicherheit bei der Verwendung von Gasgeräten.

1. Braucht es eine Gaskontrolle?
Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, kommt es doch immer wieder zu schweren Zwischenfällen. Flüssiggasanlagen sind weit verbreitet und vor allem bei Campern und Grillfesten beliebt. In Deutschland gilt bereits seit Jahren, dass alle 2 Jahre eine Gasprüfung gemacht werden muss. Regelmässige Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer des Wohnmobils oder Wohnwagens, sondern auch die Nachbarn auf dem Campingplatz. Regelmässige Kontrollen sind somit auch im Interesse der Allgemeinheit. Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobile, aber auch der teils häufigen Benutzung im Bereich Dauercamping ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren sinnvoll.
Weitere Informationen zur Gaskontrolle von Wohnmobilen und Caravans

2. Wer darf eine Gaskontrolle machen?
In der Schweiz konnte bisher jeder eine Gasprüfung anbieten. Dies führte dazu, dass in der Schweiz leider eine hohe Anzahl an nicht professionell ausgeführten Kontrollen festgestellt wurden. Aktuell sind Bestrebungen im Gang, die Grundlagen zu schaffen, dass künftig in der Schweiz nur noch qualifizierte Personen eine Gaskontrolle an Wohnmobilen, Campern und Caravans vornehmen dürfen (Arbeitskreis Flüssiggas). Dies ist aber bis heute noch nicht gegeben (Stand 6. 2015). Wir empfehlen Ihnen darum aktuell, Ihren Wohnwagen oder Ihr Reisemobil durch einen Gaskontrolleur von caravaningsuisse prüfen zu lassen, da diese über vertiefte Kenntnisse im Bereich der in Wohnmobilen und Caravans eingebauten Gasverbraucher wie Heizung, Boiler oder Kocher verfügen.
Gaskontrolle für Wohnmobile und Wohnwagen

3. Was beinhaltet die Gaskontrolle?
Bei der Gasprüfung für Wohnmobile, Caravans und Camper werden die Aufstellung der Gasflaschen, der Druckregler, das Verteilernetz, die Schläuche, Absperreinrichtungen, der Kocher, der Kühlschrank, der Boiler, die Heizung und die Lüftungsöffnungen kontrolliert. Je nach Kompetenz des Kontrolleurs erledigt er gleichzeitig auch Servicearbeiten an den Geräten, die das problemlose Funktionieren der ganzen Anlage inklusive Verbrauchern sicherstellen.

4. Wie lange dauert eine Gaskontrolle?
Dies hängt stark von der Anzahl der im Fahrzeug eingebauten Geräte sowie der Einbausituation ab. Wichtig ist hier, dass der Kontrolleur einfachen Zugang zu den Geräten und Leitungen hat und dass die Anlage vor Prüfungsbeginn funktionsbereit ist. Gehen Sie im Schnitt bei 3 Verbrauchsgeräten von einer Prüfdauer von 45 Minuten aus. Wo mehr Geräte angeschlossen sind erhöht sich der Zeitaufwand für die Gaskontrolle im Wohnwagen oder Wohnmobil.

5. Was kostet eine Gaskontrolle?
Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Einzelabnahme oder eine Gruppenabnahme auf einem Campingplatz oder eine Kontrolle direkt in der Werkstatt des Caravan- oder Wohnmobil-Fachhändlers handelt. Korrekt ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Die Abrechnung per Pauschale führt leider häufig zu abgekürzten Kontrollen, was der Sicherheit nicht dienlich ist. Es ist auch sinnvoll, bereits im Vorfeld mit dem Kontrolleur zu klären, was allfällige Service- Instandhaltungs- und Mängelreparaturen kosten. So müssen etwa in regelmässigen Zeitabständen die Schläuche erneuert werden. Es ist darum Augenwischerei, wenn die Kontrolle zu tiefer Pauschale angeboten wird, dafür etwa der Austausch der Schläuche zu hoch verrechnet wird.

Auch Gasgrills müssen bei der Gaskontrolle alle 3 Jahre geprüft werden.
Auch Gasgrills müssen bei der Gaskontrolle alle 3 Jahre geprüft werden.