Die ersten einheitlichen Vignetten zur Gaskontrolle im Campingbereich in der Schweiz sind aufgetaucht. Noch
(Stand 24. April 2016) gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Gaskontrolle für Wohnmobile und Caravans. Verantwortlich
für die Gasanlagen sind die Halter der Fahrzeuge.
Die einheitliche neue Vignette zur Gaskontrolle Camping des Arbeitskreises LPG soll künftig die Unzahl der im Umlauf
gewesenen runden Vignetten des FVF*, die gelben Vignetten des TCS und die Eigenkreationen von unabhängigen Akteuren
ersetzen. Die Einführung der neuen Vignette geht auf eine Einigung von TCS, FVF und caravaningsuisse** unter Mediation
des Arbeitskreise LPG aus dem Jahr 2015 zurück, künftig unter einer Vignette zu operieren. Mit dem Bekenntnis zur
einheitlichen Schweizer-Vignette des Arbeitskreises LPG hat sich der FVF mit Unterstützung des TCS erfolgreich gegen
die Einführung einer eigenen Vignette zur Gaskontrolle von Wohnmobilen, Caravans und auf Campingplätzen durch
caravaningsuisse durchgesetzt. Eigentlich sollte die neue Vignette bereits ab 1. 1. 2016 durch den FVF in Umlauf kommen.
Die Mitglieder des FVF sollen den Vertrieb der einheitlichen Vignette aber aus prinzipiellen Gründen abgelehnt haben.
Aber auch andere Organisationen haben sich aus finanziellen Interessen für den Vertrieb der Vignette an Kontrolleure
interessiert.
Die bei Kontrolleuren noch vorhandenen älteren Vignetten können durch die Kontrolleure noch bis Ende Jahr verwendet
werden. Ein Direktbezug der Vignetten durch Endkunden ist nicht möglich. Die Vignetten können nur
durch geprüfte Kontrolleure abgegeben werden. Die neuen einheitlichen Vignetten des Arbeitskreises LPG haben eine
Geltungsdauer von drei Jahren.
* Schweizerischer Fachverband des Flüssiggas- und Apparatehandel (FVF)
** Schweizer Caravangewerbe-Verband (caravaningsuisse)